Pfarrgemeindezugehörigkeit

Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft (1Kor 12,13).

In puncto Pfarrgemeindezugehörigkeit gilt in der Evangelischen Kirche in Österreich das sogenannte “Wohnsitzprinzip”, das heißt: Als Kirchenmitglied gehöre ich grundsätzlich der Pfarrgemeinde an, die für das Gebiet, in dem sich mein Wohnsitz befindet, zuständig ist. Wer in Krimml wohnt, gehört folglich nach Zell am See, wer in St. Martin bei Lofer zu Hause ist, nach Saalfelden. Die Betonung liegt auf grundsätzlich, denn: Wer sich aus bestimmten Gründen einer anderen als der Wohnsitzgemeinde zugehörig fühlt, darf sich “umgemeinden” lassen. Dies ist z.B. auch im Rahmen von Umzügen von Bedeutung. Wer aus dem Pinzgau wegzieht, kann – den entsprechenden Antrag vorausgetzt – nämlich weiterhin Mitglied in der angestammten Pinzgauer Heimatgemeinde bleiben. Bei allen Fragen zu diesem Thema helfen wir im Pfarramt gerne weiter.

Antrag auf Änderung der Pfarrgemeindezugehörigkeit