Taufe

Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes (Mt 28,19).

Die Evangelische Kirche kennt zwei Sakramente: Die Taufe und das Abendmahl, wobei es im lutherischen Zweig der Reformation ursprünglich drei Sakramente waren (Luther zählte das Bußsakrament oder kurz: “die Beichte” noch dazu).

Das Wort Sakrament stammt, wie viele Wörter der “Kirchensprache”, aus dem Lateinischen (sacramentum) und bedeutet Heilszeichen. Wir verstehen darunter eine kirchliche Handlung (einen Ritus), die 1. etwas, das eigentlich unsichtbar ist, sichtbar macht und uns 2. daran teilhaben lässt: Die Heilswirklichkeit Gottes.

Was Gott an Gutem für uns bereithält, Gnade, Güte, Vergebung, Liebe, Versöhnung, Erlösung, … also: seine Heilswirklichkeit – das ist für uns (noch) unsichtbar. In den Sakramenten wird diese Heilswirklichkeit sinnlich fassbar: Das Wasser der Taufe kann ich fühlen und hören, das Brot und Wein des Abendmahls riechen, fühlen und schmecken. Und indem ich es feiere, erlebe ich Gemeinschaft mit IHM, erlebe Versöhnung, Gemeinschaft, …

Die Taufe ist von den beiden Sakramenten das “Grundsakrament”. Durch die Taufe wird ein Mensch zum einen in eine sichtbare Gemeinschaft aufgenommen, nämlich die der Kirche (wobei damit nicht bloß die jeweilige Ortsgemeinde gemeint ist, sondern die weltweite Gemeinschaft aller Getauften). Zum anderen wird mit der Taufe die unauflösliche Gemeinschaft des Getauften mit Christus sichtbar gemacht. Als Getaufte, so glauben wir es vertrauend, unterstehen wir nicht mehr den oft unmenschlichen Mechanismen der Welt, sondern dem wahren Herrn der Welt: Christus. Die Taufe ist wie ein Mantel, der uns schützend umhüllt; so schreibt es auch Paulus im Brief an die Galater (Gal 3,27): “Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen (erg. wie ein Gewand).”

Geschichtlich hat die Taufe ihren Urprung in Jesu Taufe im Jordan und im sogenannten Taufbefehl Jesu an seine Jünger. Sie wurde in den ersten Jahrzehnten der frühchristlichen Gemeinden in erster Linie an Erwachsenen vollzogen (da logischerweise zunächst nur diese entscheiden konnten, zum Christentum überzutreten). Spätestens ab dem 2. Jahrhundert nach Christus wurden auch Säuglinge und Kleinkinder getauft.

In der Evangelischen Kirche wird grundsätzlich die Säuglingstaufe praktiziert. Die Begründung dafür liegt zum einen darin, dass im Neuen Testament keine eindeutige Aussage gegen die Kindertaufe zu finden ist; zum anderen bringt die Taufe von Säuglingen und Kindern das bedingungslose Ja Gottes zu uns Menschen vor jeglicher Leistung zum Ausdruck.

Eine Taufe kann jedoch auch später, zu jedem beliebigen Lebenszeitpunkt vollzohgen werden. Ist die/der zu Taufende über 14 Jahre alt (Alter der Religionsmündigkeit), sprechen wir von einer Erwachsenentaufe. Ab dem Zeitpunkt der Religionsmündigkeit ist dazu keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten mehr erforderlich.

Die Taufe gilt in den meisten Kirchen als unaufhebbar und nicht wiederholbar, so auch in der Evangelischen. Der Grund dafür liegt in der Überzeugung, dass Gottes Bejahung des Menschen immer gültig ist und durch keine menschliche Entscheidung beeinflusst werden kann (also auch nicht durch einen Austritt.) Daher wird bei einem Wiedereintritt oder dem Übertritt aus einer anderen christlichen Konfessionen die Taufe nicht wiederholt.

Untrennbar verbunden mit der Taufe ist das Patenamt. In den Evangelischen Kirchen sollten alle Täuflinge unter 14 bei der Taufe Patinnen/Paten erhalten, die idealerweise der evangelischen Kirche angehören sollten; grundsätzlich können jedoch alle Getauften das Patenamt übernehmen, sofern sie einer anerkannten christlichen Kirche angehören und nicht ausgetreten sind. Patinnen/Paten haben nicht nur die Aufgabe, den Eltern bei der Erziehung des Kindes beizustehen. Da Patinnen/Paten die Kirche und ihren Lehrauftrag repräsentieren, übernehmen sie (bis zum Einsetzen des Religionsunterrichts und des Konfirmationskurses) auch die christliche Erziehung des Kindes. Daher können Ausgetretene offiziell leider nicht zum Patenamt zugelassen werden. Die aktive Teilnahme an der Tauffeier und die Begleitung des Kindes bleiben davon unberührt und sind selbstverständlich möglich und erwünscht.

Die Anmeldung zur Taufe geschieht für den gesamten Pinzgau, also die Pfarrgemeinden Zell am See und Saalfelden, im Pfarramt Zell am See. Die dafür notwendigen Formulare und ein Infoheft können Sie vorab auch hier downloaden.

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