Kirchenbeitrag

Der Kirchenbeitrag wird für die beiden Pfarrgemeindegemeinden unseres Pfarrgemeindeverbands, also sowohl für Saalfelden als auch für Zell am See über den Kirchenbeitragsverband mit Sitz in Salzburg eingehoben.

Die Aufgabe des Kirchenbeitragsverbandes ist die Besorgung und Abwicklung der Kirchenbeitragseinhebung, wie sie in den Pfarrgemeinden gemäß den einschlägigen Kirchengesetzen, insbesondere der Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung, auferlegt ist.

Sollten Sie Fragen bezüglich Ihres Kirchenbeitrages haben, so wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenbeitragsbeauftragte:

Helene Roßner
Schwarzstraße 25
5020 Salzburg 
+43 662 / 87 44 45 DW 25 (montags von 08:00 – 12:00)
kirchenbeitrag2@christuskirche.at

FAQ

  • Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?
    Der Kirchenbeitrag wird zwischen der Pfarrgemeinde, der Superintendenz (Diözese) und der Gesamtgemeinde aufgeteilt.
    Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und der weltlichen MitarbeiterInnen, Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen, Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z.B. die: Evangelische Akademien, Öffentlichkeitsarbeit, Frauen- und Jugendarbeit, Unterstützung für den Religionsunterricht, Ökumene, Weltmission und Entwicklungszusammenarbeit, Hochschulseelsorge, Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau sowie Initiativen von Gemeinden und Diözesen.
    Die Superintendentur finanziert mit dem Kirchenbeitrag die Gehälter der MitarbeiterInnen der Superintendentur, diakonische Projekte der Superintendentur, Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit, Frauen- und Jugendarbeit, Unterstützung für den Religionsunterricht sowie die Pflege und den Erhalt von Gebäuden.
    Die Pfarrgemeinde finanziert die Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde, diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde, Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher, die Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen etc.), Unterstützung für den Religionsunterricht, Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen sowie die Pflege und den Erhalt von Gebäuden (Kirche, Gemeindezentrum)
  • Wer hat die Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten, wer ist kirchenbeitragspflichtig? Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische ChristIn mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.
  • Wer ist von der Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?
    Nicht kirchenbeitragspflichtig sind SchülerInnen, Lehrlinge, StudentInnen sowie Präsenz- und ZivildienerInnen. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist. Die Berechnung des Kirchenbeitrages erfolgt folgendermaßen: Von der ermittelten Kirchenbeitragsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen abzüglich möglicher Freibeträge) werden 1,5% errechnet. Davon erfolgt ein feststehender Abzug von EUR 44,00. Zu dem so errechneten Betrag erfolgt der Zuschlag von 10% (Zell am See) bzw. 15% (Saalfelden) der Gemeindeumlage.
  • Wie ermittelt die Kirchenbeitragsstelle die Kirchenbeitragsgrundlage?
    Da die Kirchenbeitragsstelle weder gegenüber den Finanzbehörden noch den DienstgeberInnen Auskunftsrecht hat, muss die Kirchenbeitragsgrundlage eingeschätzt werden. Diese Schätzung erfolgt aufgrund der vorhandenen Informationen (Alter, Beruf). Die Schätzung kann natürlich von Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen, abweichen. Daher ist die Kirchenbeitragsstelle auf Ihre Mithilfe angewiesen bzw. kann eine Neuberechnung dann vornehmen, wenn Sie die Einkommensunterlagen zur Verfügung stellen.